ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Allgemeine Bedingungen und Anweisungen für die Reise-Arragments des Reisebüros ALMISSA LARUS

1.    Inhalt des Arrangments

Die Agentur garantiert für die Durchführung des Programmes ,das er organisiert und das Sie bekommen haben.
Inhalt wird in Vollem , und auf der beschriebene Weise,realisiert ausser im Falle aussgewöhnlicher Umstände( Krieg,Unruhen,Streiks,teroristische Handlungen,sanitäre Unruhen,Naturkatastrophen, Interventionen der lokalen Behörde)

2.    Anmeldung und Bezahlung

Reise-und Unterkunft Anmeldungen werden in Agentur »Almissa Larus«erhalten.
a)    Bei der Anmeldung bezahlt der Nutzer der Leistung an die Agentur 30% des Preises der Leistung,den Restbetrag(70%)bezahlt der Nutzer spätestens 15 Tage vor dem Tag der Ankunft,ausser im Fälle der besonderen Zahlungsbedingugngen,oder wenn die Bezahlungsfirst kurzer als 15 Tage ist.
b)    Für die Antragreservierungen bezahlt man Akontation nach der Preisliste der Organisator.
Anmeldung wird nicht ohne Akontationbezahlung akzeptiert. Wenn der Reisende diese Bezahlung nicht bestätigt,behält die Agentur die Bezahlung f ür die Kosten der Buchung.
c)    Im Fall von bezahlten und bestätigten Arrangements u nd Unterkunft,jede Änderung des Datums und Reise-Nutzer bezahlt man entsprechend den aktuellen Preislisten und Regeln.

3.    Inhalt ,Preis des Arrangements und der Unterkunft

Der Preis des Arrangements und der Unterkunft beinhaltet alles ,was der Organisator der Reise  im Programm aufgeführt  hat.Besondere Dienstleistungen sind nicht beinhaltet ,so werden sie separat bezahlt.Diese Dienstleistungen werden bei der Anmeldung verlangt und auf den Preis zugezahlt.
Preise des Arrangements und der Unterkunft sind i n Kuna veröffentlicht und sind  durch den Wechselkurs der Geschäftsbank des Organisators am bestimmten Tag berechnet.Im Falle von Änderungen der Wechselkurse für mehr als2% behält  sich die Agentur das Recht der Preisänderung vor.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise im Falle von Preisänderungen der Unterbringung, Verpflegung, Transport-Dienstleistungen, zu verändern oder wenn Sie den Wert der Währungs- Beziehungen verändern.Für die Erhöhung der Preisen des Arrangements und der Unterkunf bis 10% bedafr man nicht die Zustimmung des Kunden. Im Falle der Erhöhung des Preises für  mehr als 10% hat der Kunde das Recht , auf der Reise , ohne Verpflichtung für den Schadensersatz, zu verzichten.

4.    Kategorisierung und Beschreibung der Leistungen

Die angebotenen Objekte der Unterkunft, Restaurants, Transportmittel und anderes Angebot in den Programmen, sind in der offiziellen Kategorisierung und in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Touristische Tätigkeit der Republik Kroatien beschrieben.
Standards für Unterkunft, Verpflegung, Service an bestimmten Orten und Ländern sind unterschiedlich und nicht vergleichbar.
Informationen, die der Reisende an der Verkaufstelle bekommt,verpflichten den Organisator nicht mehr als die Informationen, die im Programm gennant werden.

5.    Programmänderung

Organisator hat das Recht ,das Programm im Falle der aussergewöhnlichen Umstände, die man nicht voraussehen kann,zu ändern.Verabredete Unterbringung kann nur im Objekt des gleichen oder höheren Kategorie ersetzt werden und auf Kosten des Organisators.

6.    Reisedokumente

Der Reisende, der sich für die Reise ins Ausland anmeldet,muss gültige Personaldokumente haben.Wenn man für die Reise eine Visa braucht,erkundigt ihn der Organisator danach.
Der Reisende sammelt erforderliche Dokumentation und gibt es dem zuständigen Botschaft ab.
Organisator erstellt eine Bestätigung der Buchung,die der Reisende mit den anderen Dokumente vorlegt. Organisator übernimmt keine Garantie für die Erteilung und Gültigkeit von Visa.

7.    Kündigung einer Reise seitens Agentur

Die Agentur behält sich das Recht die Reise oder Leistung aufgrund der gültigen Gesetzesbestimmungen spätestens 5 Tage vor Beginn der Nutzung der Leistung zu kündigen, inwiefern es zu unvorsehbaren Situationen beim Leistungsgeber kommt, mit welchem die Agentur vertraglich gebunden ist. Ein Kündigung kann wegen „höheren Gewalt“ ( wie Erdbeben, Hochwasser, Brände ), kriegerischen Auseinandersetzungen, bei Interventionen der zuständigen Staatsbehörden,  Terrorismus  und der geringen Zahl der Reisenden erfolgen.Agentur kündigt in jedem Programm des Arragements die Mindestzahl der Reisenden.
In diesem Fall können die Leistungen vollbracht werden unter der Berücksichtigung des entstandenen Zustandes.

8.    Rücktritt von der Reise

Der Nutzer der Leistung kann  von einer Reise zurücktreten, muss jedoch den Rücktritt schriftlich mitteilen. Das Datum des Rücktritts ist die Basis für die Höhe des Betrages der Ihnen verrechnet wird:

- Bis 30 Tage vor der Ankunft – 20 % des Preises des Arrangements

- 29-22 Tage vor der Ankunft – 25 % des Preises des Arrangements

- 21- 15 Tage vor der Ankunft – 40% des Preises des Arrangements

- 14 – 8 Tage vor der Ankunft – 80 % des Preises des Arrangements

- 7 – 0 Tage vor der Ankunft – 100% des Preises des Arrangements,für „no-show“ -100% des Preises des Arrangements.

Wenn die tatsächlichen Kosten, in der Rangliste aufgeführt, überschreiten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die tatsächlichen Kosten,zu bezahlen. Die gennanten Kosten der Kündigung werden auf denWechsel des Abreisedatums  oder für den Wechsel des Objektes als auch für alle anderen relevanten Änderungen angewendet.

9.    Verpflichtungen des Organisators(der Agentur)

Veranstalter ist für die Durchführung von Service und Auswahl von Personal-Service verantvortlich.
Er kümmert sich um die Rechte und Interessen der Fahrgäste im Einklang mit den Traditionen im Tourismus. Er muss dem Reisenden die entsprechenden Dokumente für die bezahlte Reise ausgeben.
Er schliest jede Verpflichtung,im Falle der Veränderung und der nicht ausgeführten Diensten ,die durch höhere Kraft verursacht werden,aus und im Falle der Verspätung der Fahrzeuge,für die  ist der  Transportführer, nach dem Recht und internationale Konvention nicht verantvortlich.
In diesen Fällen, erfüllt  der Reisende alle zusätzlichen Kosten.

10.    Verpflichtungen der Reisenden

Der Leistungsträger – Reisende – ist verpflichtet:

•    sich zu kümmern, dass er persönlich, seine Dokumente und Eigentum alle Bedingungen des Zoll-, Gesundheits- und anderen Vorschriften seines Landes, sowie den Vorschriften des Landes in das er einreist entsprechen.

•    sich zu impfen, Zeugnisse und Unterlagen von Impfungen für Reisen in  die Länder, für die es nach den Regeln der Welt Gesundheitsorganisation nutzlich ist.In  diesem Fall legt der Reisende die ärztliche Bestätigung bei.Fehlen oder Unrichtigkeit dieser Dokumente verpflichten den Organisator nicht und die Kosten der Kündigung werden nach dem Artikel8 berechnet.

•     Er hat sich an die Hausordnung in Gaststätten und in Hotelobjekten zu halten

•     sowie in bester Absicht mit dem Vertreter des Reiseveranstalters und den Leistungsgebern zu kooperieren.

•    Bei der Abfahrt dem Vertreter des Reiseveranstalters das Dokument über die bezahlte Reise(Original voucher)vorzulegen.

•    Bei der Ankunft dem Veranstalter Original Voucher vorlegen.

Sollte sich der Reisende an diese Verpflichtungen nicht halten, übernimmt er die Verantwortung für den entstandenen Schaden.

11.    Gepäck

Der Reisende hat das Recht für den freien Transport von Gepäck bis 20kg auf Charter-und Linienverkehr. Kinder bis 2 Jahre sind nicht zum freien Transport von Gepäck berechtigt.
Das Gepäck wird auf Risiko des Reisenden tranportiert,so ist es empfohlen eine Versicherung des Gepäcks bei der Versicherungsgesellschaft zu machen.Der Veranstalter ist nicht für die Zerstörung und Verlust von Gepäck, sowie für Diebstahl verantwortlich.(es ist empfohlen ein Sef im Zimmer,Hotel zu mieten.)
Anmeldung für beschädigtes und verlorenes Gepäck  sendet man an Transferführer, Fluggesellschaft oder an der  Rezeption des Unterkunftobjektes,wo die Beschädigung  oder Diebstahl geschah. 

12.    Reiseversicherung

Im Einklang mit dem Gesetz über den Tourismus-Agenturen sind die Mitarbeiter verpflichtet,dem Reisenden Reiseversicherung-Paket ,bestehend aus der Krankenversicherung während des gesamten Aufenthaltes im Ausland, Gepäck, Versicherung  gegen Unfälle und Reiserücktrittversicherung zu bieten.Mit dem Annahme  des Auftrags für  Reisen,der auch diese Bedingungen der Versicherung umfasst,bestätigt der Kunde,dass ihm das Paket von Reiseversicherungen angeboten wurde.
Beim Vertrag der Pauschalreisen bei der „Croatia Versicherunggesellschaft“ist es notwendig volle Name und Nachname,Adresse,JMBG des Versicherten zu geben.
Reiseversicherung kann nicht  zusätzlich abgeschlossen wurde.

13.    Gesundheitsvorschriften

In einigen Programmen  werden  besondere Vorschriften für die Reise festgellegt, die obligatorischen Impfungen und die Bereitstellung entsprechender Unterlagen enthält.
Reisende ist verpflichtet, die erforderlichen Impfungen durchzuführen und mit sich  die Bestätigung zu haben.

14.    Reklamationen

Jeder Nutzer einer Leistung hat das Recht eine nicht vollbrachte Leistung zu reklamieren und ist verpflicht eine schriftliche Reklamation zu übermitteln. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Verfahren im Zusammenhang mit der Beschwerde:

•    Für den Reisenden ist es wichtig und in seinem Interesse, eine schriftliche Reklamation dem Leistungsgeber an Ort und Stelle abzugeben . Wenn der Reisende nicht die Beschwerde übermittelt ,verzichtet er auf das Recht auf Entschädigung.
•    Der Reisende ist verpflichtet, mit touristischen Begleiter in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um das Problem zu beseitigen.
Wenn der Reisende ,die Lösung der Reklamation an Ort und Stelle nicht akzeptiert, wird der Veranstalter  die nachträgliche Reklamation nicht einhalten.
•    Wenn die Ursache der Beschwerde nicht beseitigt würde,setzt der Reisende mit seinem Reisebegleiter  eine schriftliche Erklärung(2 Kopien ) auf,die die Beiden unterschriften.
Der Reisende behält eine Durchschrift dieser Erklärung.
•     Der Reisende übermittelt eine schriftliche Reklamation spätestens 8 Tage nach dem Ende der Nutzung und legt die schriftliche Bestätigung der Bezahlung des Arrangements bei, für die mögliche Zusatzrechnungen.
•    Der Veranstalter wird nur vollständig dokumentierte Beschwerden erhalten,  die in der angegebenen Frist von 8 Tagen kommen.
•    Der Veranstalter ist verpflichtet, eine schriftliche Entscheidung über die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu bringen.
Veranstalter kann die Entscheidung stermin  verschieben, um Informationen zu sammeln und die Beschwerde für weitere 14 Tage zu überprüfen.

Veranstalter wird sich nur mit solchen Forderungen beschäftigen, die nicht an die Stelle des Wohnsitzes gelöst werden könnten.

15.    Zuständigkeit des Gerichts

Im Streitfall ist das Gericht in Split zuständig.

16.    Garantie

Almissa- Larus d.o.o. hat eine Versicherungsgarantie bei der Versicherungsgesellschaft „Croatia osiguranje“d.d.

17.    Haftpflichtversicherung

Almissa- Larus d.o.o. hat eine Haftpflichtversicherung bei der Versicherungsgesellschaft „Croatia osiguranje“d.d.

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